Informationen zur Retestierung
Die Gültigkeit des durch die Lerner- und Kundenorientierte Qualitätstestierung erworbenen Qualitätstestats beträgt vier Jahre. In diesem Zeitraum darf auch das überlassene Logo verwendet werden.
Aus rechtlichen Gründen verläuft die Retestierung genauso wie die Ersttestierung, d.h. bei jeder Testierung ist es notwendig, die Erfüllung aller Anforderungen nachzuweisen und zu überprüfen.
Das bedeutet:
Aus rechtlichen Gründen verläuft die Retestierung genauso wie die Ersttestierung, d.h. bei jeder Testierung ist es notwendig, die Erfüllung aller Anforderungen nachzuweisen und zu überprüfen.
Das bedeutet:
- Ihre Organisation erstellt einen aktualisierten Selbstreport, in dem beschrieben wird, wie die Mindestanforderungen in den einzelnen Qualitätsbereichen erfüllt wird.
- Die erbrachten Nachweise müssen aus dem Zeitraum der letzten vier Jahre stammen, d.h. sie dürfen nicht vor dem Datum des letzten Abschlussworkshops datiert sein (Ausnahmen sind z.B. längerfristige Studien oder noch geltende Beschlüsse).
- Auch die Bewertungen und Schlussfolgerungen richten sich auf die vorangegangene Qualitätsperiode von vier Jahren. Anhand dieser Reflexionsschleife überprüfen Sie, inwiefern Sie mit dem Entwicklungsstand der beschriebenen Vorgehensweisen und Verfahren sowie den damit erzielten Ergebnissen zufrieden sind.
- Der Qualitätsbereich 11 (Strategische Entwicklungsziele) unterscheidet sich im Vergleich zur Ersttestierung dahingehend, dass er bei der Retestierung aus zwei Teilkapiteln besteht. Das Teilkapitel 11a beinhaltet den Nachweis, dass die strategischen Entwicklungsziele, die auf dem Abschlussworkshop der vorangegangenen Testierung vereinbart wurden, erreicht wurden. Kann die Organisation einen solchen Nachweis nicht erbringen, z.B. weil sich die Rahmenbedingungen geändert haben oder nicht vorhersehbare Ereignisse eingetreten sind, bedarf dies einer schlüssigen Begründung.
Im Teilkapitel 11b beschreibt die Organisation, wie sie die Anforderungen des QB 11 erfüllt und macht u. a. Vorschläge für die neuen strategischen Entwicklungsziele. - Im Zuge der Retestierung findet obligatorisch ein Follow-up-Workshop statt. Dieser hat beratenden und unterstützenden Charakter, weshalb die genauen Inhalte individuell mit jeder Organisation festgelegt werden. Hier finden Sie weitere Informationen zum Follow-up-Workshop.