LQW & AZAV
Allgemeine Informationen zu AZAV
Die con!flex Qualitätstestierung GmbH ist keine fachkundige Stelle für die Träger- und Maßnahmeanerkennung.
LQW ist darauf ausgerichtet, die Qualitätsentwicklung in den Bildungsorganisationen zu fördern und die Organisationen bei ihrer Qualitätsentwicklung zu unterstützen. Deshalb konzentrieren wir uns auf LQW als Qualitätsmanagementsystem zur selbstgesteuerten Professionalisierung der Bildungsorganisationen der Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Wenn Ihre Organisation Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen möchte, dann brauchen sie seit dem 01.04.2012 eine Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung durch eine Fachkundige Stelle. Der Hintergrund dabei ist es, dass die Qualität von Arbeitsmarktdienstleistungen erhöht, die Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems verbessert und eine Transparenz und Vergleichbarkeit unter den Arbeitsmarktdienstleistern hergestellt wird. Dies soll durch die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung (AZAV) erreicht werden.
Sie brauchen dann eine Trägerzulassung durch eine fachkundige Stelle (nach § 178 (SGB III neu), wenn Sie Leistungen in den folgenden 6 Fachbereichen anbieten:
1. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
2. Ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung
3. Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung
4. Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
5. Transferleistungen
6. Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
Die Trägerzulassung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren.
Anbieter, die Bildungsgutscheine oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine der Kostenträger annehmen wollen, benötigen zusätzlich noch eine Maßnahmeanerkennung (§ 179).
Informationen zur Akkreditierung und Zulassung von Seiten der Bundesagentur für Arbeit finden Sie unter folgendem Link.
LQW ist darauf ausgerichtet, die Qualitätsentwicklung in den Bildungsorganisationen zu fördern und die Organisationen bei ihrer Qualitätsentwicklung zu unterstützen. Deshalb konzentrieren wir uns auf LQW als Qualitätsmanagementsystem zur selbstgesteuerten Professionalisierung der Bildungsorganisationen der Aus-, Fort- und Weiterbildung.
Wenn Ihre Organisation Maßnahmen der Arbeitsförderung durchführen möchte, dann brauchen sie seit dem 01.04.2012 eine Zulassung von Trägern und Maßnahmen der Arbeitsförderung durch eine Fachkundige Stelle. Der Hintergrund dabei ist es, dass die Qualität von Arbeitsmarktdienstleistungen erhöht, die Effizienz des arbeitsmarktpolitischen Fördersystems verbessert und eine Transparenz und Vergleichbarkeit unter den Arbeitsmarktdienstleistern hergestellt wird. Dies soll durch die Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung – Arbeitsförderung (AZAV) erreicht werden.
Sie brauchen dann eine Trägerzulassung durch eine fachkundige Stelle (nach § 178 (SGB III neu), wenn Sie Leistungen in den folgenden 6 Fachbereichen anbieten:
1. Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung
2. Ausschließlich erfolgsbezogen vergütete Arbeitsvermittlung
3. Maßnahmen der Berufswahl und Berufsausbildung
4. Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung
5. Transferleistungen
6. Maßnahmen zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
Die Trägerzulassung ist Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren.
Anbieter, die Bildungsgutscheine oder Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheine der Kostenträger annehmen wollen, benötigen zusätzlich noch eine Maßnahmeanerkennung (§ 179).
Informationen zur Akkreditierung und Zulassung von Seiten der Bundesagentur für Arbeit finden Sie unter folgendem Link.
LQW Kompakt & AZAV
Da bei LQW kompakt die LQW Anforderungen auf Kleinstorganisationen angepasst wurden, empfehlen wir Organisationen aus Deutschland, die zusätzlich eine Prüfung nach AZAV anstreben, beim „normalen“ LQW-Modell zu bleiben, weil die dortigen Anforderungen umfangreicher und angemessener für die AZAV-Normen sind. Das LQW kompakt Modell ist so gehalten, dass Sie bei jeder Retestierung relativ problemlos auf die klassische LQW-Testierung umstellen können, wenn Sie zu einem späteren Zeitpunkt AZAV einführen wollen. Es gibt viele Beispiele von sehr kleinen Organisationen, die zeigen, dass dies möglich und leistbar ist.
Unterstützung bei AZAV
- Damit keine Parallelstrukturen aufgebaut werden müssen, haben wir die Anforderungen nach AZAV in den Selbstreport integriert. Sie finden diese Vorlage im Qualitätsportal bei den LQW-Arbeitshilfen (www.qualitaets-portal.de/lqw-arbeitshilfen-qualitaetswerkzeuge). Damit können Sie ein Dokument sowohl für LQW als auch für AZAV benutzen.
- Um den LQW-Organisationen eine gute Betreuung bei ihrer Träger- und Maßnahmeanerkennung zu ermöglichen, gibt es Kooperationen mit fachkundigen Stellen, die als kompetente und unabhängige fachkundige Stellen durch die DAkks zugelassen sind und bundesweit arbeiten. Sprechen Sie uns an und wir sind Ihnen bei der Auswahl einer geeigneten fachkundigen Stelle gerne behilflich.
- Durch den Einsatz von Auditor/innen mit LQW-Gutachterqualifizierung und -erfahrung ist sichergestellt, dass bei der AZAV-Prüfung eine gemeinsame Sprache gesprochen wird und die Auditoren die Qualitäts-Logik der Organisationen verstehen.
- Bei der AZAV-Anerkennung wird auf den Selbstreport und das Gutachten zurückgegriffen, so können Synergieeffekte genutzt und Kosten reduziert werden.
- Die Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung hat in Zusammenarbeit mit Cert-IT eine umfassende Vorgehensempfehlung und Handreichung bezüglich LQW und AZAV erstellt.
Wir empfehlen die Zusammenarbeit mit folgenden fachkundigen Stellen mit entsprechenden LQW-Kenntnissen und -erfahrungen:
- DEKRA Certification GmbH
Herr Danilo Kurpiela
Besseemerstr. 82, 12103 Berlin
Tel. 030 - 98 60 98 71 03
danilo.kurpiela(at)dekra.com
- Zertpunkt GmbH
Frau Inge Appel
Kurparkallee 1, 23843 Bad Oldesloe
Tel. 04531 - 67 00 46
inge.appel(at)zertpunkt.de - Cert-IT GmbH
Herr Björn Scholz
Am Bonner Bogen 6, 53227 Bonn
Tel. 0228 - 68 82 28 22
bjoern.scholz(at)cert-it.com