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Das LKQT-Reifegradverfahren

Was ist das LKQT-Reifegradverfahren?

Das LKQT-Reifegradverfahren ist geeignet und optional anwendbar für Organisationen, die sich mindestens zum dritten Mal nach den Modellen der Lerner- und Kundenorientierten Qualitätstestierung testieren lassen möchten (=Re-Retestierer). Das Verfahren zielt generell auf zwei Richtungen ab:

Die Erstellung des Selbstreports soll synchron mit der Entwicklung LKQT-erfahrener Organisationen gehen:
  • So kann die Erfüllung der Anforderungen im Selbstreport entweder durch selbsterklärende Erläuterungen direkt im Selbstreport oder durch den Verweis auf externe Dokumente erfolgen. Diese Dokumente werden dann - im Gegensatz zum herkömmlichen Testierungsverfahren - der Testierungsstelle zur Begutachtung mitgeschickt.
  • Es müssen nicht mehr  alle Qualitätsbereiche hinsichtlich des Leitbilds und der Definition des Gelungenen begründet werden. Als funktionales Äquivalent beschreibt die Organisation ein Schwerpunktthema, das in den Jahren seit der letzten Testierung für die Organisation prägend war. Die diesbezüglich durchgeführten Maßnahmen werden jedoch in Bezug auf das Leitbild und die Definition des Gelungenen begründet. Damit erfährt die Reflexion in Hinblick auf das Leitbild eine für LKQT-reife Organisationen sinnvolle Fokussierung.

Die Unterstützung zur Qualitätsentwicklung wird erweitert:
  • Das Verfahren für LKQT-reife Organisationen  verzichtet auf eine Visitation vor Ort, da die Auflagen- und Nachweisprüfung komplett im Begutachtungsprozess angelegt ist. An ihrer Stelle gibt es einen halbtägigen Beratungsworkshop vor oder nach dem Abschlussworkshop.

Bitte beachten Sie: Nur erfahrene LKQT-Anwender können das Reifegradverfahren durchlaufen!

Voraussetzungen für das Reifegradverfahren sind:
  1. Die Organisation muss mindestens in die zweite Retestierung einsteigen.
  2. Die Organisation erfüllt das LKQT-Reifegradmodell. Das Modell besteht auf fünf Cluster, die nach der LKQT-Logik unverzichtbar sind für eine zukunftsfähige, nachhaltig arbeitende Organisation. Jedes der fünf Cluster enthält drei bekannte Anforderungen, die präzisiert wurden. Ein Beispiel: Die Anforderung des Qualitätsbereichs Controlling „Interne Prüfungen zur Funktionsweise der Organisation finden regelmäßig statt“ wurde erweitert zu „Interne Prüfungen zur Funktionsweise der Organisation finden als selbstorganisierte Qualitätschecks hinsichtlich der Verfahren in allen Qualitätsbereichen mindestens einmal alle zwei Jahre statt.“ (Cluster Reflexionsgelegenheiten).
    Zur Erfüllung müssen alle fünf Cluster bestanden sein. Ein Cluster ist bestanden, wenn mindestens 2 Indikatoren (Anforderungen) erfüllt sind.
  3. Es dürfen in der kommenden Begutachtung nur vier Auflagen erteilt werden. Werden mehr Auflagen erteilt wechselt die Organisation ohne Reibungsverluste in das herkömmliche Verfahren.

Es steht nach wie vor jeder Organisation auch nach der zweiten Testierung frei, sich für das bewährte Verfahren zu entscheiden.

Wer an dem alternativen Verfahren interessiert ist, kann anhand der LKQT-Reifegradeinschätzung selbst eine erste Einschätzung treffen, ob dieses für die eigene Organisation geeignet erscheint.

Die Letztentscheidung über die Auswahl des für die Re-Retestierung in Frage kommenden Verfahrens trifft die Testierungsstelle, je nachdem, ob die LKQT-Reifegradeinschätzung anhand der im Selbstreport gemachten Angaben als erfüllt gelten kann oder nicht.

Erfahrungsbericht der VHS Salzburg zum Reifegradverfahren

Die VHS Salzburg war eine der drei Organisationen, die das Reifegradverfahren nach der Entwicklung in der Praxis getestet haben.
Hier finden Sie einen Erfahrungsbericht der VHS Salzburg.
con!flex Qualitätstestierung GmbH
Finkenweg 3
97522 Sand a. Main

Tel. +49 (951) 99 33 97 30
Fax +49 (951) 99 33 97 31
E-Mail 
[email protected]
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