Frequently Asked Questions
Bei allen nach BNE-ausgewiesenen Angeboten ist eine Fortbildung der Dozent*innen verpflichtend. Was bedeutet das genau?
Prinzipiell ist es so, dass die Dozent*innen, die BNE-Angebote durchführen, sich verpflichtend in dem Thema BNE fortbilden. Generell empfehlen wir aber auch, dass sich die hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiter*innen, die die BNE-Angebote organisieren, ebenso fortbilden.
Dabei sind auch niedrigschwellige Angebote möglich.
Dabei sind auch niedrigschwellige Angebote möglich.
Wo kann ich mich zum Thema bne fortbilden?
LQW-N: Wenn die Anmeldung zur kombinierten LQW-Qualitäts- und Nachhaltigkeitstestierung eingegangen ist, ist dann der aktuelle Follow-up-Workshop schon ein prüfungsWorkshop?
Nein, denn erst nach der abgeschlossenen Nachhaltigkeitstestierung wird die Nachhaltigkeit in dem folgenden Follow-up-Workshop geprüft.
Müssen bei der NachhaltigkeitsTestierung alle Angebote BNE-angebote sein?
Nein, nicht alle Angebote müssen ausgewiesene BNE-Angebote sein.
WIE UMFANGREICH SOLLEN DIE AUSFÜHRUNGEN ZUM NACHHALTIGKEITSVERSTÄNDNIS UND ZUM PÄDAGOGISCHEN KONZEPT SEIN?
IM VERGLEICH ZU LQW KÖNNEN BEI LQW-N 25 SEITEN MEHR EINGEREICHT WERDEN - IST DAS EIN HINWEIS AUF DEN ERWARTETEN UMFANG?
Es geht nicht um den Umfang, sondern um den Inhalt. Die 25 Seiten sind sicherlich ein Indikator, aber 25 Seiten sind mit allen erforderlichen Ergänzungen dennoch schnell geschrieben.
Daher könnte das pädagogische Konzept im Selbstreport exemplarisch anhand der Spezifikationen (Nachhaltigkeitsverständnis sowie zu pädagogischen Grundlagen, zur Kompetenzförderung, zu Themen und Methoden im Kontext von BNE ) beschrieben und in Gänze als Nachweis in der Organisation vorgehalten werden.
Es geht nicht um den Umfang, sondern um den Inhalt. Die 25 Seiten sind sicherlich ein Indikator, aber 25 Seiten sind mit allen erforderlichen Ergänzungen dennoch schnell geschrieben.
Daher könnte das pädagogische Konzept im Selbstreport exemplarisch anhand der Spezifikationen (Nachhaltigkeitsverständnis sowie zu pädagogischen Grundlagen, zur Kompetenzförderung, zu Themen und Methoden im Kontext von BNE ) beschrieben und in Gänze als Nachweis in der Organisation vorgehalten werden.
Zu der Anforderung "Ein pädagogisches Konzept mit Aussagen zum Nachhaltigkeitsverständnis sowie zu pädagogischen Grundlagen, zur Kompetenzförderung, zu Themen und Methoden im Kontext von BNE ist vorhanden".
Bei dieser Anforderung geht es um ein pädagogisches Konzept, welches u.a. Aussagen zum Nachhaltigkeitsverständnis beinhaltet, nicht um ein pädagogisches Konzept nur zu dem Bereich BNE.
Zur Begründung unter Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsverständnisses und der Kriterien einer Bildung für nachhaltige Entwicklung
Mit den Kriterien einer Bildung für nachhaltige Entwicklung sind die BNE-Kriterien gemeint, die im Leitfaden in der mittleren Spalte aufgelistet sind (LQW-N ab S. 20, BNE-SOLO ab S. 22).
maximal ANzahl der Seiten bei BNE-SOlo
Für die eigenständige BNE-Testierung gibt es eine eigene obligatorische Selbstreportvorlage mit allen nachhaltigkeitsbezogenen Anforderungen. Der maximale Umfang des nachhaltigkeitsbezogenen Selbstreports beträgt 25 (Ersttestierung) oder 30 DIN-A4-Seiten (Retestierung).
Diese Anzahl ist in den Testierungskosten inbegriffen. Für jeweils 10 zusätzliche Seiten berechnet die con!flex Qualitätstestierung GmbH 120.-€ zzgl. der aktuell gültigen MwSt.
Diese Anzahl ist in den Testierungskosten inbegriffen. Für jeweils 10 zusätzliche Seiten berechnet die con!flex Qualitätstestierung GmbH 120.-€ zzgl. der aktuell gültigen MwSt.
Sind LQW-N und BNE-SOLO auch in Österreich verfügbar?
Ja, beide Modelle sind für Weiterbildungsorganisationen in allen deutschen Bundeländern und in Österreich verfügbar.
Wie muss BNE ins Leitbild integriert werden?
„Für die BNE-Anerkennung ist es wichtig, dass die Weiterbildungsorganisation ihr Nachhaltigkeitsverständnis im Sinne des Whole Institution Approach sowohl intern auf ihre Strukturen bezieht als auch extern auf die Adressat*en der Bildungsangebote für nachhaltige Entwicklung und damit BNE als kompetenzorientiertem Bildungskonzept gerecht wird“ (Leitfaden LQW-N, S. 25).
Daher genügt es nicht, die vorhandenen acht Spezifikationen anzureichern oder dass diese aus den Spezifikationen implizit herauslesbar sind. Wir empfehlen einen separaten Absatz zum Nachhaltigkeitsverständnis (mit den relevanten Nachhaltigkeitsdimensionen, vgl. Kapitel 3 des LQW-N -Leitfadens), ggf. angereichert mit Verweisen auf die Inhalte einzelner Spezifikationen. Die Spezifikationen können und sollten natürlich auch erweitert werden, falls sie die Nachhaltigkeitsaspekte noch nicht vollständig beinhalten.
Daher genügt es nicht, die vorhandenen acht Spezifikationen anzureichern oder dass diese aus den Spezifikationen implizit herauslesbar sind. Wir empfehlen einen separaten Absatz zum Nachhaltigkeitsverständnis (mit den relevanten Nachhaltigkeitsdimensionen, vgl. Kapitel 3 des LQW-N -Leitfadens), ggf. angereichert mit Verweisen auf die Inhalte einzelner Spezifikationen. Die Spezifikationen können und sollten natürlich auch erweitert werden, falls sie die Nachhaltigkeitsaspekte noch nicht vollständig beinhalten.